Recht 2021: Das Altersteilzeitgesetz AltTZG

Natürlich beschäftigen Sie sich mit den ganz konkreten Fragen der Altersteilzeit: Soll ich mich für das Blockmodell entscheiden? Wie ist das mit der Berechnung der Rente? Was sind meine Rechte als Arbeitnehmer? Wie lauten die rechtilichen Grundlagen bei Insolvenz? Wer sich ein wenig mit dem – trockenen – Gesetzestext befassen will, ist hier richtig 🙂

 

Wissenswertes zum Altersteilzeitgesetz AltTZG

  • Das Gesetz zur Altersteilzeit AltTZG ist am 23.7.1996 in Kraft getreten
  • umfasst 16 Paragraphen, in denen genau festgelegt wird, welche Möglichkeiten und Vorgehensweisen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzgl. der Altersteilzeitarbeit zur Verfügung stehen.
  • ist ein gesetzlich geregeltes Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55+) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) seine Arbeitszeit halbiert.

Die Übersicht der 16 Paragraphen des Gesetzes zur Altersteilzeit auf der Seite des Bundesministeriums derJustiz finden Sie hier:

Bundesministerium der Justiz: Das Gesetz zur Altersteilzeit

 

Das Altersteilzeitgesetz AltTZG im Überblick

Wer sich gleich mit einem bestimmten Thema der Altersteilzeit auseinandersetzen will, kann den Paragraphen anklicken und kommt direkt zu der entsprechenden Definition:

 

§ 1 Grundsatz

§ 2 Begünstigter Personenkreis

§ 3 Anspruchsvoraussetzungen

§ 4 Leistungen

§ 5 Erlöschen und Ruhen des Anspruchs

§ 6 Begriffsbestimmungen

§ 7 Berechnungsvorschriften

§ 8 Arbeitsrechtliche Regelungen

§ 8a Insolvenzsicherung

§ 9 Ausgleichskassen, gemeinsame Einrichtungen

§ 10 Soziale Sicherung des Arbeitnehmers

§ 11 Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers

§ 12 Verfahren

§ 13 Auskünfte und Prüfung

§ 14 Bußgeldvorschriften

§ 15 Verordnungsermächtigung

§ 15a Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung

§ 15b Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung

§ 15c Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

§ 15d Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

§ 15e Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

§ 15f Übergangsregelung nach dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

§ 15g Übergangsregelung zum Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

§ 16 Befristung der Förderungsfähigkeit

 

Weiterführende Infos auf externen Seiten – wir garantieren nicht für die Richtigkeit der angebotenen Inhalte:

Zu den rechtlichen Grundlagen kommen verschiedene Urteile bezüglich des Gesetzes zur Altersteilzeit.http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/altersteilzeit.html


Die Übersicht der 16 Paragraphen des Altersteilzeitgesetzes auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie auch noch einmal hier:http://bundesrecht.juris.de/alttzg_1996/

Lesen Sie auch den Artikel der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Altersteilzeit: „Halber Job – volle Rente? Wer in Altersteilzeit gehen will, sollte schon an später denken“ – Ein konkreter Bericht der anhand eines Fallbeispiels Antworten gibt auf die Fragen Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell, Vorsicht bei Krankheit, Vertrauensschutzregelung, Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, Berechnung von Lohn und Rente, etc.>> Den ganzen Artikel auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung lesen


„Merkblatt 14 -Gleitender Übergang in den Ruhestand – Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Bundesministerium für Arbeit“ (Rechte Seite) >> hier gehts zur Seite des Bundesministeriums für Arbeit!