Dauer der Altersteilzeit

Wie lange darf ich in Altersteilzeit gehen und was dann? Gibt es eine Mindestdauer? Wie lang darf ich maximal die Altersteilzeit in Anspruch nehmen?


Fragen zur Dauer sind relativ klar zu beantworten:

  1. Die Altersteilzeit muss mindestens 3 Jahre betragen.
  2. Die Altersteilzeit muss mit dem Anfang Ihrer Rente enden
  3. Die Altersteilzeitsvereinbarung kann auch länger als 3 Jahre betragen, wird aber nur maximal 6 Jahre von der Bundesanstalt für Arbeit gefördert.

Lesen Sie hierzu auch „Modelle der Altersteilzeit“.

 

Nochmals als Gegenbeispiel:

Sie können nicht 3 Jahre in Altersteilzeit gehen, dann 2 Jahre normal weiterarbeiten, um dann in Rente zu gehen. Sondern, wie oben genannt, mit dem Ende Ihrer Altersteilzeit muss Ihre Rente beginnen. Erkundigen Sie sich daher BEVOR Sie Ihre Altersteilzeit beantragen, wann Ihr Anspruch auf Rente beginnt (hier ist auch eine verminderte Rente möglich, bitte informieren Sie sich da noch ausführlicher, da dies individuell abweichen kann.)

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BITTE BEACHTEN SIE, DASS FÜR DIE FÖRDERUNG DUCH DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT DER STICHTAG ZUM ANTRITT DER ALTERSTEILZEIT DER 31.12.2009 IST – BEI SPÄTEREM ANTRITT ENTFÄLLT DIE FÖRDERUNG.

Aber auch nach 2009 kann Altersteilzeit beantragt werden – hier gelten dann einzelne Regelungen des entsprechenden Unternehmen oder der Gewerkschaft.

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