Nur halbe Tage kommen (= Gleichverteilungsmodell), Projektweise oder doch einfach irgendwann gar nicht mehr (= Blockmodell) – wie hätten Sie es denn am liebsten? Entscheidend ist nur, dass sich Ihre Arbeitszeit während der Altersteilzeit um genau die Hälfte reduziert.
Im Bezug auf die Einteilung der Arbeitszeit ist das Altersteilzeitgesetz ganz flexibel – entscheidend sind neben Ihren Wünschen als Arbeitnehmer natürlich die Bedürfnisse Ihres Arbeitgebers, und die definieren sich durch Art und Größe des Betriebes, Branche, persönliche Situation, etc.
Prinzipiell haben wir zwei große Modelle der Altersteilzeitarbeit:
Das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell.
Altersteilzeitarbeit im Blockmodell
Die meisten Arbeitnehmer (fast 90 Prozent in 2007) wählen als Form der Altersteilzeit das Blockmodell:
Die erste Hälfte der Altersteilzeit im Blockmodell, die sogenannte Arbeitsphase, arbeiten Sie vollzeit, erhalten jedoch bereits Ihr reduziertes Altersteilzeit-Gehalt.
Die zweite Hälfte , die sogenante Freistellungsphase, werden Sie dann von der Arbeit freigestellt und beziehen weiterhin Ihr Altersteilzeit-Gehalt. Im Grunde entspricht das Blockmodell von der Arbeitszeit her eher einer vorzeitigen Verrentung, bzw. einem vorgezogenem Ruhestand.
Beispiel: Ihre Arbeitszeit war eine 40-Stunden-Woche. Sie haben eine Vereinbarung für 5 Jahre Altersteilzeit im Blockmodell. Das hiesse, dass Sie 2,5 Jahre Vollzeit arbeiten (Ihre Arbeitszeit also weiterhin 40 Std. in der Woche beträgt und Sie so ein „Zeitguthaben“ ansparen), und 2,5 Jahre freigestellt sind (bis zum Anfang Ihrer Altersrente oder dem Zeitpunkt Ihrer Vorzeitigen Verrentung)
Im Gegensatz zum Blockmodell die „echte“ Altersteilzeit – das Gleichverteilungsmodell:
Hier ist Voraussetzung, dass die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit verteilt werden. Wie Sie die Stunden in der Woche verteilen, ist Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen und richtet sich natürlich nach den Anforderungen in Ihrem Unternehmen. In einigen Ratgebern wird diese Form auch die „echte Altersteilzeit“ genannt, da sie eher dem ursprünglichen Sinn der ATZ entspricht.
Es ist zu beachten, dass beim Blockmodell der Arbeitnehmer in Vorleistung geht, da in der ersten Phase für die volle Arbeitsleistung nur das reduzierte Altersteilzeit-Gehalt bezahlt wird. Hierdurch ergibt sich ein Risiko durch eine eventuelle Insolvenz des Arbeitgebers, oder durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von Seiten des Arbeitnehmers. (Wichtig: Lesen Sie hierzu auch die Kapitel Störfälle der Altersteilzeit: „Insolvenzsicherung“ und „Was tun bei Krankheit?“)
Höchstdauer der Altersteilzeit ATZ im Blockmodell
Einschränkung: Die Höchstdauer im Blockmodell beträgt maximal 3 Jahre, das heisst, 1,5 Jahre arbeiten, 1,5 Jahre frei, es sei denn, ein Tarifvertrag oder sonstige Regelung bieten eine längere Frist an. Dann kann die Altersteilzeit auch 10 Jahre betragen. Bei diesen Ausnahmen jedoch ist zu beachten, dass die Bundesagentur für Arbeit nur bis 6 Jahre fördert.
Externe Linktipps:
Sehr interessant: Eine Analyse der Altersteilzeit, sowie eine Auswertung des beliebten Blockmodells vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Zahlen und Fakten zu Rente, Altersteilzeit, Blockmodell, Ost-Westverteilung etc.>> IAB Kurzbericht 8/2009 „Altersteilzeit – beliebt aber nicht zukunftsgerecht“
Lesen Sie auch den Artikel der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Altersteilzeit: „Halber Job – volle Rente? Spannend: Etwa 90% derer, die in Altersteilzeit gehen, wählen das Blockmodell, dabei birgt gerade das Blockmodell auch Risiken! >> hier gehts zum Artikel