Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit gelten nur bis zum 31.12. 2009.
Danach gibt es die Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch für Arbeitnehmer, die die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben.
Das Altersteilzeitgesetz hat weiterhin Gültigkeit- Sie können also weiterhin Altersteilzeit vereinbaren- nur entfällt die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit für den Arbeitgeber.