Ok, nun erstmal die nackten Tatsachen: Egal welches Modell Sie gewählt haben , es halbiert sich Ihre Arbeitsstundenzahl und somit prinzipiell auch Ihr Gehalt. Bevor Sie jetzt wegklicken und das Thema abhaken, lesen Sie bitte weiter 🙂
Der Arbeitgeber muss Ihr Regelarbeitsentgeld in der der Altersteilzeit um mindestens 20% aufstocken.
Anmerkung: Das Regelarbeitsentgeld ist alles wie Grundgehalt, vermögenswirksame Leistungen, Geldwerte Vorteile wie Firmenwagen etc. Nicht dazu zählen Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstunden etc.
Beim Regelarbeitsentgeld darf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten werden.
Wenn ja, wird dieser Höchstsatz zugrunde gelegt. Da sich das immer mal wieder ändern kann, informieren Sie sich bitte bei der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de)
Zulagen für zum Beispiel Feiertagsarbeit (die nicht vertraglich festgelegt wurden) werden nur berücksichtigt wenn Sie regelmässig angefallen sind, das heisst, wenn Sie rückwirkend in den letzten 3 Monaten kontinuierlich angefallen sind.
Die 20% Aufstockung des Regelarbeitsentgeltes sind steuerfrei. In der Regel führt dies dazu, dass Sie bei Ihrem Nettogehalt mehr erhalten als 70% Ihres ursprünglichen Nettogehaltes. Allerdings unterliegen die Aufstockungsbeträge dem Progressionsvorbehalt, d.h. Sie werden bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes auf Ihr Einkommen dazugerechnet.
Wichtige Informationsstellen und Ratgeber zur Berechnung des Altersteilzeitgehaltes:
Fragen? Als erste Anlaufstelle würde ich die Hotline des Arbeitsamtes empfehlen.Mo-Do von 8 bis 20 Uhr. 01805 6767-14 – die Nummer für Teilzeit, Altersteilzeit und Minijobs.
Sie lesen lieber auf Papier? Alles zur Altersteilzeit (Broschiert) von Christina Klein: sachlich präzise, doch gleichzeitig leicht verständlich, erklärt die Juristin Christina Klein, worauf es im Detail ankommt ->> Buchbeschreibung und Details ansehen
Wichtig: für die steuerlichen Auswirkungen der Altersteilzeit lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater. Falls man noch keinen hat, kann man diesen z.Bsp über Steuerberater-Tipps.de finden.
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