Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit
Aus der Presse Info 19/2009 vom 12.03.2009 der Bundesagentur für Arbeit
„…Das Altersteilzeitgesetz bietet Arbeitnehmern ab 55 Jahren die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt zu halbieren. Das Bonbon dabei: Unterm Strich werden die Lohnleistungen nur um etwa ein Drittel gekürzt, denn der halbe Bruttolohn wird bei der Altersteilzeit um mindestens 20% aufgestockt. Ende 2009 läuft die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit aus.
Die 20prozentige Aufstockung des Altersteilzeitentgeltes und die zusätzlich anfallenden Rentenversicherungsbeiträge übernehmen die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung.
Voraussetzung dafür ist:
– dass die Wiederbesetzung der Stelle durch einen Arbeitslosen
– oder durch die Übernahme eines Ausgebildeten erfolgt.
In Kleinbetrieben greift die Förderung auch dann, wenn ein neues Ausbildungsverhältnis geschaffen wird.
So sollen mit dem Altersteilzeitgesetz neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden….“
>> Hier geht es zum ganzen Artikel der Bundesagentur für Arbeit
>> Hier finden Sie Formulare und Anträge zur Altersteilzeit von der Bundesagentur für Arbeit
Beachten Sie auch die Merkblätter „
„Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen (AtG 310) – Recht ab 1.7.04“
„Merkblatt 14 -Gleitender Übergang in den Ruhestand – Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ (Rechte Seite)