Das Gesetz zur Altersteilzeit AltTZG, das am 23.7.1996 in Kraft getreten ist, umfasst 16 Paragraphen, in denen genau festgelegt wird, welche Möglichkeiten und Vorgehensweisen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Verfügung stehen.
Ziele der Altersteilzeit ATZ
Zweck der Altersteilzeit ist es, dem älteren Arbeitnehmer (55+) einen gleitenden Übergang in den Ruhestand anzubieten und die Arbeitsbelastung vor der Rente zu reduzieren, sowie dem arbeitslosen Arbeitnehmer, bzw. einem Auszubildenden eine Chance auf einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. (s. auch Vorteile der Altersteilzeit)
Definition der Altersteilzeit ATZ
Unter Altersteilzeit versteht man ein durch das Altersteilzeitgesetz AltTZG, geregeltes Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) seine Arbeitszeit halbiert.
Was macht die Altersteilzeitarbeit so besonders?
Was das Modell der Altersteilzeit so attraktiv macht ist, dass der Arbeitnehmer für die nun geleistete halbe Arbeitszeit nicht das halbe Gehalt erhält sondern mindestens 70% seines Gehaltes. Auch die Einzahlung in die Rentenkasse während der Altersteilzeit beträgt mindestens 80%. Die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge wird bei der Altersteilzeit vom Arbeitgeber allein getragen.
Den Erhöhungsbetrag von mindestens 20% sowie die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge kann sich der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen.
Wichtig, bitte beachten Sie folgendes: Der 31.12.2009 war der Stichtag für das Ende der geförderten Altersteilzeit. Es kann jedoch weiter Altersteilzeit vereinbart werden, hierzu gibt es Regelungen in den Unternehmen oder den einzelnen Gewerkschaften.
Frist zur Förderung der Altersteilzeit
Die gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit gelten nur bis zum 31.12. 2009. Danach gibt es die Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch für Arbeitnehmer, die die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben.
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Externe Links:
Merkblätter und Formulare der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Altersteilzeit >> Zur Seite der Bundesagentur
Natürlich gehört bei „Was ist Altersteilzeit“ auch ein Link auf die Definition von Wikipedia>> hier gehts zur Altersteilzeit – Seite von Wikipedia