Wer hat Anspruch auf Altersteilzeit 2024?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Altersteilzeit zu gehen? Muss eine Firma immer der Altersteilzeitarbeit zustimmen? Darf ich Altersteilzeit in Anspruch nehmen, auch wenn ich arbeitslos war? Hier die Antworten nach dem Altersteilzeitgesetz.


1. Wichtigste Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersteilzeit: Sie sind Arbeitnehmer, bzw. Arbeitnehmerin 55+

1a. Sie sind Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag und haben das 55. Lebensjahr vollendet. Hinweis: Zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Altersteilzeit müssen Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Anmerkung: Wer ist kein Arbeitnehmer? Zum Beispiel Freiberufler und Gewerbetreibende. Diese haben daher auch keinen Anspruch auf Altersteilzeit.

b_box_antrag1b. Sie sind innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Altersteilzeit 1080 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen.

Dazu zählen auch beispielsweise Krankengeld, Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ALG II. Es muss keine Vollzeitbeschäftigung gewesen sein, denn die Dauer der 1080 Tage kann auch durch Teilzeitbeschäftigung erreicht worden sein.

2. Die Altersteilzeit: eine freiwillige Entscheidung auf beiden Seiten.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können frei entscheiden, ob sie der Altersteilzeitarbeit zustimmen wollen. Und um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden müssen ebenfalls BEIDE SEITEN der Altersteilzeit ZUSTIMMEN.

Auch wenn Ihr Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung o.ä. zur Altersteilzeit verpflichtet ist, bedenken Sie, dass nach ein Unternehmen nicht mehr als 5% der Abeitnehmer in Altersteilzeit schicken muss (der Arbeitgeber kann natürlich, aber dies ist dann wieder eine freiwillige Entscheidung)

3. Noch eine entscheidende Voraussetzung für den Antrag auf Altersteilzeit: Der Anfang Ihrer Altersrente

Wichtig ist zudem, dass die Vereinbarung sich über den Zeitraum erstreckt, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Erkundigen Sie sich daher unbedingt VORHER bei der Rentenversicherung, wann Ihr Anspruch auf Altersrente in Kraft tritt, bzw. wann Sie in den Vorzeitigen Ruhestand gehen könnten (ACHTUNG: hier gibt es eine Minderung Ihrer Altersrente, lesen Sie dazu auch ATZ und Vorzeitig in Rente).

Im Klartext: Das Ende Ihrer Altersteilzeit MUSS immer der Beginn Ihrer Altersrente sein.

4. Und zu guter letzt: Der Dauer der Altersteilzeitarbeit

Der Zeitraum für die Altersteilzeit muss mindestens 3 Jahre betragen (Gilt für beide Arbeitszeit-Modelle, lesen Sie daher auch Altersteilzeitarbeit im Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell).

Auch wenn Sie einen längeren Zeitraum für Ihre Altersteilzeit mit Ihrer Firma vereinbart haben beträgt die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit maximal 6 Jahre.(Diese Förderung ist zum 31.12.2009 ohnehin ausgelaufen).