ALG speziell bei Altersteilzeit

Altersteilzeit ist für ältere Menschen ein guter Weg, solange sie sich nicht um ihren Job sorgen müssen. Was jedoch passiert, wenn eine Kündigung droht? Arbeitslos, was nun? Viele ältere Arbeitnehmer sind verunsichert und glauben, nach dem Ende ihrer Alterszeitzeit sofort ein Altersrente beantragen zu müssen. Wie sieht das jedoch mit dem Arbeitslosengeld aus? Hat man überhaupt Anspruch und wenn ja, wie lange?

altersteilzeit-vereinbarung

Meldung beim Arbeitsamt

Die Meldung beim Arbeitsamt sollte umgehend erfolgen, um keinerlei wertvolle Fristen und Auszahlungstage zu verlieren. Um die Zeit bis zum tatsächlichen Einstieg in die Rente zu überbrücken gibt es die Möglichkeit, Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Es gibt keine Sperrfrist. Allerdings gibt es bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag in den ersten zwölf Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Vorausgesetzt, die Absichtserklärung einer Altersteilzeit vor mehr als zehn Jahren war gegeben, gab es ja offenbar einen wichtigen Grund, warum der alte, unbefristete Arbeitsvertrag aufgelöst bzw. warum ein befristeter Altersteilzeitvertrag abgeschlossen wurde.

Es gilt auch zu bedenken, dass das Arbeitslosengeld, das vor dem Renteneintritt ausbezahlt, relativ niedrig ist. Die zwei letzten Jahre zählen wahrscheinlich nicht zu den erforderlichen 45 Versicherungsjahren, um in den Genuss einer abschlagsfreien Rente ab 63 zu gelangen.

Höhe des Arbeitslosengeldes nach einer Altersteilzeit

Bei fehlender Altersteilzeit-Vereinbarung liegt das Arbeitslosengeld überraschend niedrig. Bei 3.200 Euro zum Beispiel beträgt die Grundlage von einem Bruttoentgelt 1600 Euro. Das ergibt in der Steuerklasse III ein monatliches Arbeitslosengeld von rund 750 Euro. Anders liegt der Fall, wenn der ältere Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers verloren hat.

Dabei wird das Arbeitslosengeld nach dem vollen Arbeitsentgelt der letzten Arbeitsstelle berechnet, da man diese ohne Altersteilzeitvereinbarung erhalten hätte, wäre die Insolvenz nicht in Kraft getreten.

Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit: Anspruch und Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass Arbeitslosengeld dann beantragt werden kann, wenn das reguläre Rentenalter nicht erreicht ist. Beispielsweise liegt dieses für den Jahrgang 1952 bei 65 Jahren plus sechs Monaten. Die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze um zwei weitere Monate je Geburtsjahrgang ergibt für den Jahrgang 1954 eine Grenze von 63 Jahren. Die maximale Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit liegt bei 24 Monaten.

Außerdem muss man in diesem Zeitraum auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sowie Nachweise einer aktiven Beteiligung an der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erbringen. Tut man das nicht, kann eine Streichung des Arbeitslosengeldes nach der Altersteilzeit drohen.

Nachwirkungen für die Rente

Abschlagsfrei in die Rente gehen lediglich die Arbeitnehmer, die die erforderlichen 45 Beitragsjahre abgeleistet haben in ihrer Rentenversicherung. Hinzu kommen diverse Anrechnungen, die berücksichtigt werden wie das freiwillige soziale Jahr, Minijob-zeiten mit Beitragszahlungen, Pflegejahre bei Angehörigen, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes sowie Schlechtwetter, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.

Außerdem gilt es noch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten, sofern man mindestens über einen Zeitraum von 18 Jahren seine Pflichtbeiträge gezahlt hat. Auch Arbeitslosengeld I zählt dazu, falls es nicht innerhalb des Zeitraums von zwei Jahren bis zum Eintritt in die Rente ausbezahlt wurde. Arbeitslosengeld II wird dabei nicht berücksichtigt. Wer also vor seinen 45 Beitragsjahren in Rente geht, muss Rentenkürzungen berücksichtigen.

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