Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Insolvenzsicherung der Altersteilzeit – ein Muss!

In den letzten Jahren ist der Anteil der Altersteilzeit im Blockmodell auf 88% gegenüber der „echten“ Altersteilzeit im Gleichverteilungsmodell gestiegen. Doch der Arbeitnehmer, der sich für das Blockmodell entscheidet, und somit in Vorleistung geht, sollte wissen, das dies auch Risiken birgt. Was passiert eigentlich, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet und den Altersteilzeitlohn nicht fortzahlen kann? Bin ich als Arbeitnehmer in Altersteilzeit abgesichert? Und wer zahlt dann überhaupt?

 

Genau für diesen Fall, also der Insolvenz des Arbeitgebers, gibt es im Altersteilzeitgesetz § 8a Insolvenzsicherung entsprechende Regelungen und Vorgaben. Diese sollen den Arbeitnehmer, der die Altersteilzeit im Blockmodell gewählt hat und ein Zeitguthaben erarbeitet hat, besser schützen. 

 

Wie sieht die Insolvenzsicherung aus?

Der Arbeitgeber wird dazu verpflichtet, das Wertguthaben ab einer bestimmten Höhe abzusichern, einschliesslich des entsprechnenden Arbeitgeber-Anteils der Gesamtsozailversicherungsbeiträge. Dies geschieht, wenn das aufgebaute Wertguthaben den Betrag des dreifachen (Regel)Arbeitsentgeldes überschreitet. 

 

Danach muss der Arbeitgeber alle 6 Monate die Massnahmen zur Insolvenzsicherung in schriftlicher Form nachweisen. 

 

Formen der Insolvenzsicherung

 

Geeignete Formen der Insolvenzsicherung
  • Bankbürgschaften
  • Dingliche Sicherheiten
  • Verpfändung von Wertpapieren zugunsten des Arbeitnehmers

 

Ungeeignete  Formen der Insolvenzsicherung
  • Bilanzielle Rückstellungen
  • begründete Einstandspflichten zwischen Konzernunternehmen, wie Bürgschaften, Patronatserklärungen etc.

 

 

 Externe Links zum Thema Insolvenz und Insolvenzsicherung:

Altersteilzeitgesetz § 8a Insolvenzsicherung >> Lesen Sie hier den genauen Gesetzestext nach

Altersteilzeit – Blockmodell im Fall von Insolvenz

 „…Finanzkrise birgt Gefahren: Besondere Schwierigkeiten bereiten in diesem Zusammenhang aber oft die Mitarbeiter, die sich in Altersteilzeit befinden. Besonders bei der Variante des so genannten „Blockmodells“ können unerwartet Probleme auftauchen…“

>> Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Seite Jobware 

 

 Und hier noch ein Link zur Seite Insolvenzverein.de zum Thema Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit. 

 >> Insolvenz bei Altersteilzeit im Blockmodell

 

 

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