Selbstständigkeit im Ruhestand

Selbstverständlich freut man sich auf den wohlverdienten Ruhestand, wenn jahrzehntelange berufliche Tätigkeit hinter einem liegt. Das ist absolut verständlich und außerdem das Recht eines jeden Rentners. Leider kann sich das nicht mehr jeder leisten. Laut eines Artikels in der FAZ sind rund 5,7 Millionen Deutsche von Altersarmut bedroht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass immer mehr Senioren einer Beschäftigung nachgehen, um die Rente aufzubessern. Und natürlich geht es auch vielen wie mir: Rente, bzw. Altersteiltzeit heisst noch lange nicht, dass man nicht „etwas tun möchte“. Tatsächlich sind es gar nicht so wenig ältere Menschen, die sich für eine Selbstständigkeit entscheiden. Denken Sie ebenfalls darüber nach? Was Sie zu diesem Thema wissen müssen, habe ich Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt.

Rente und Selbstständigkeit – ein paar Punkte zu beachten:

Sie wollen sich nebenbei selbstständig machen, weil Sie noch keine Lust haben, den Hut an den Nagel zu hängen? Oder Ihre Altersvorsorge reicht nicht ganz aus? Dann müssen Sie einiges beachten: Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze überschritten haben, müssen Sie keine Kürzungen bei Ihrer Rente befürchten. Der Deutschen Rentenversicherung ist es dann quasi egal, wie hoch Ihr Zuverdienst ist.

Anders verhält es sich aber bei denjenigen, die diese Grenze noch nicht erreicht haben. Dann müssen Sie sich an die sogenannte Hinzuverdienstregelung halten: Diese besagt, dass Sie nicht mehr als 6300 Euro im Jahr verdienen sollten, wenn Sie Ihre Altersrente weiterhin in voller Höhe beziehen wollen. Sobald Sie diesen Betrag überschreiten, wird ein Zwölftel Ihres Einkommens aus der Selbstständigkeit zu 40 Prozent angerechnet.

Das soll mit einem Rechenbeispiel verdeutlicht werden:
Beträgt Ihre vorgezogene Altersrente beispielsweise rund 800 Euro und Sie verdienen nebenbei im Jahr etwa 12000 Euro durch erwerbstätige Arbeit dazu, dann überschreiten Sie die Höchstgrenze um 5700 Euro. Ein Zwölftel dieses Betrages sind 475 Euro, von denen 40 Prozent (also 190 Euro) von Ihrer Rente abgezogen werden. Ihnen stehen somit 610 Euro pro Monat zur Verfügung.
Weiterhin gibt es einen Höchstverdienstdeckel, der sich aus der Rente und dem Hinzuverdienst zusammensetzt. Als Vergleichswert wird Ihr höchstes Einkommen der letzten 15 Jahre herangezogen. Sollte das Einkommen Ihres Hinzuverdienstes über diesem errechneten Betrag liegen, wird der Überschuss sogar zu 100 Prozent an Ihre Teilrente angerechnet.

Ähnlich verhält es sich bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente, dürfen Sie ebenfalls maximal 6300 Euro anrechnungsfrei im Jahr dazuverdienen. Beziehen Sie hingegen nur eine Teil-Erwerbsminderungsrente, wird die Grenze jährlich individuell berechnet. Hier erfolgt ebenfalls eine Orientierung an dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Für das Jahr 2017 wird ein Mindesthinzuverdienst von rund 14,458,50 Euro zugrunde gelegt. Der Höchstverdienstdeckel tritt hier ebenfalls in Kraft. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

Die Krankenversicherung

Seit dem 01. August 2017 hat jeder Rentner die Möglichkeit, eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner anzustreben. Ehemalige Arbeitnehmer, die 90 Prozent der zweiten Hälfte des Arbeitslebens in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, wechseln automatisch. Menschen, die sich privat oder freiwillig krankenversichert haben, erhalten nun ebenfalls Anspruch darauf.
Welche Vorteile hat das? Ähnlich wie in einem bestehenden Arbeitsverhältnis wird der Beitrag zur Hälfte jeweils vom Rentner und von der Krankenversicherung für Rentner bezahlt. Was heißt das nun, wenn Sie sich nebenbei selbstständig machen? Führen Sie die Selbstständigkeit hauptberuflich aus, kann es zu einem Ausschluss kommen. Einfacher ist es hingegen, wenn Sie Ihre Tätigkeit nur halbtags ausführen. Die entstandenen Einnahmen werden in voller Höhe angerechnet. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der von Versicherung zu Versicherung anders ausfallen kann, meistens aber rund 0,9 Prozent beträgt. Hier finden Sie ein detailliert beschriebenes Zahlenbeispiel zum besseren Verständnis.

Kleine Programme helfen Selbstständigen bei der Organisation

1.    Selbstverständlich müssen Sie das zusätzliche Einkommen (abzüglich der anfallenden Kosten) versteuern. Dabei kann Ihnen eine Buchhaltungssoftware bei Ihrer Steuererklärung helfen. Aktuell gibt es viele Programme auf dem Markt, die nicht nur sehr bedienungsfreundlich sind, sondern sich explizit an Rentner, Freiberufler oder Selbständige richten.
2.    Wer bis zu diesem Zeitpunkt nur mit dem Gedanken an eine Selbstständigkeit spielt, sollte sich am Anfang ebenfalls Hilfe durch ein Rechnungsprogramm wie dieses holen, um die Auftragsbearbeitung adäquat durchzuführen.
3.    Weiterhin empfiehlt sich ein Terminplaner, um keine wichtigen Besprechungen, fristen oder Abgabetermine zu vergessen.