Berechnung der Regelarbeitszeit

Altersteilzeit bedeutet, dass sich Ihre Arbeitszeit um die Hälfte reduzieren muss. Die berechtigte Frage: Welche Arbeitszeit wird hierfür zugrunde gelegt?

 Prinzipiell gilt natürlich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarte Stundenzahl.

Um ungerechtfertigte Ergebnisse zu vermeiden gilt zusätzlich: Die Regelarbeitszeit ist das, was in den letzten 24 Monaten vor Antritt der Altersteilzeit im Durchschnitt an Stunden gearbeitet wurde.

Tipp: Durch die halbierte Stundenzahl und den dadurch verringerten Lohn reduziert sich natürlich auch die Einzahlung in die Rente. Die Rentenminderung kann ausgeglichen werden – durch beispielsweise Tarifverträge oder einzelne Abkommen mit dem Arbeitgeber, der ganz oder teilweise die Einbußen in die Rente ausgleichen kann. Erkundigen Sie sich hierzu beim Rentenversicherungsträger!