Vorruhestand und Altersteilzeit Beamte bei der Post (Stand 2020)

Seitdem die Deutsche Bundespost in die Gesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG und natürlich Deutsche Post AG umgewandelt worden sind, verbeamten sie keine Angestellten mehr. Nichtsdestotrotz gibt es für die vor dieser Zeit im Jahre 1995 verbeamteten Mitarbeiter eine Vorruhestands- und Altersteilzeitregelung, die jüngst aktualisiert wurde und hier vorgestellt wird.

Neue Vorruhestandsregelung für Post-Beamte

Die bisherigen Vorruhestandsregelungen für Postbeamte gelten seit Ende 2016 nicht mehr, sie sind ausgelaufen. Für viele Postbeamte begann eine Zeit des Bangens, ob eine adäquate Nachfolgeregelung gefunden werden würde. Zahlreiche Postbeamte haben allerdings ohnehin schon private Rentenversicherungsvergleiche vorgenommen und dann zusätzlich vorgesorgt – zu unsicher die Zeiten in den Postnachfolgeunternehmen. Am 27. April 2017 hat der Bundestag genau eine solche Regelung dann beschlossen.
Grundsätzlich gilt, dass Postbeamte das 55. Lebensjahr abgeschlossen haben müssen, um in den Ruhestand gehen zu können. Der Vorteil: Die Versorgungsabschlagsfreiheit gilt weiterhin. Es gibt allerdings auch abseits vom Alter Voraussetzungen, um von der neuen Lage zu profitieren.

Altersteilzeit für Post-Beamte Bild - Arbeit einfach abstellen

Voraussetzungen für den Ruhestand

Nur Postbeamte, für die „in den privatisierten Unternehmen und in der öffentlichen Verwaltung keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht“, dürfen in den Vorruhestand. Sprich: Ist die eigene Tätigkeit noch von unternehmensrelevanter Bedeutung, ist der Ruhestand ausgeschlossen. Zudem dürfen natürlich keine betriebswirtschaftlichen Gründe vorliegen, die gegen ein Ausscheiden aus dem Dienst stehen.
Eine weitere Bedingung besteht darin, dass nach der Versetzung in den Ruhestand innerhalb von drei Jahren mindestens 1.000 Einsatzstunden bei einer Organisation geleistet werden müssen, die als mildtätig, gemeinnützig, kirchlich oder alles zugleich gilt. Dies ist für Postbeamte ärgerlich, da eine solche Bedingung für den Eintritt in den Ruhestand vorher nicht bestand. Eine andere Möglichkeit für den Vorruhestand ist dann möglich, wenn familienbedingte Gründe dafür vorliegen, beispielsweise die innerfamiliäre Betreuung eines Schwerbehinderten.
Die Versorgungsabschlagsfreiheit wird durch das langjährig verdiente Ruhegehalt und einen beigesteuerten, staatlichen Ausgleichsbetrag gesichert. Nichtsdestotrotz besteht nach wie vor kein Rechtsanspruch – ein Einklagen ist insofern also nicht möglich.

Altersteilzeit für Postbeamte

Alle aktiven Beamten, die fünf Jahre vor Eintritt in die Altersteilzeit zumindest teilzeitbeschäftigt waren, können diese in Anspruch nehmen. Beamte, deren Beamtenverhältnis ruht oder die sich bereits in Altersteilzeit nach einer anderen Rechtsnorm befinden, die die Deutsche Post AG anwendet, können nicht auf die Regelung zurückgreifen.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Während des Berufslebens müssen Postbeamte für die Arbeitsteilzeit bezahlte Arbeits- und/oder Überstunden ansparen. Damit dies möglich ist, muss vorher eine entsprechende Vereinbarung über die Verminderung der Wochenarbeitszeit in Rücksprache mit der Deutschen Post AG erfolgen. Dadurch bleibt in der sogenannten Ansparphase die praktische Arbeitszeit die gleiche, jedoch reduziert sich das Monatsgehalt, um die vereinbarten Stunden für die Arbeitsteilzeit anzusparen.
Vereinbart werden muss mit der Personalabteilung weiterhin, dass ein entsprechendes Arbeitszeitenkonto für die Arbeitsteilzeit eingerichtet wird. Bei dieser Gelegenheit kann auch gleich die Höhe der wöchentlich angesparten Zeit vereinbart werden. Die Mindestlaufzeit einer solchen Vereinbarung beträgt mindestens ein Jahr. Eine automatische Verlängerung erfolgt in der Regel, sollte der Beamte nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf des 12-monatigen Zeitraumes kündigen.
Wichtig ist die Kenntnis darüber, dass Arbeitszeiten während der Arbeitsteilzeit mit 90 Prozent der vor der Ansparphase geltenden Wochenarbeitszeit ruhegehaltsfähig sind.

Bild Erfolgreiche Vorruhestandsplanung auch für Beamte

So kompliziert dies klingt, so simpel ist es in der Praxis, denn es bedeutet, dass Betroffene, die mit knapp 24 Jahren in durchgängiger Vollzeit ihre Arbeit bei der Deutschen Post AG begonnen haben, keine negativen Auswirkungen für die Versorgungsbezüge fürchten müssen.
Regelmäßig müssen Beamte nichts für eine Benachrichtigung über das Erreichen der benötigten Stunden tun, da sie in der Ansparphase alle zwölf Monate schriftlich über den aktuellen Stand unterrichtet werden.

Vorruhestand-Modelle für Postbeamte – das Fazit:
Sowohl der Ruhestand mit mindestens 55 Jahren als auch die Arbeitsteilzeit können attraktive Modelle für Postbeamte darstellen. Eine sorgfältige und langfristige Planung ist dafür die selbstverständliche Voraussetzung.

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