Interview mit Elke F. aus Frankfurt am Main, Altersteilzeitlerin
🙂 🙂 🙂 Bewertung: Voll und ganz zufrieden mit der Altersteilzeit.
Schwierigkeiten beim Antrag? Keine
Dauer der Altersteilzeitarbeit: Über 5 Jahre abgeschlossen.
Arbeitszeit-Modell: Blockmodell – 2,5 Jahre Arbeitsphase Vollzeit, 2,5 Jahre Freistellungsphase.
Start der Altersteilzeit: im 56 Lebensjahr.
Start der Altersrente (Vorzeitiger Ruhestand): mit 61 Jahren – mit Abschlägen in der Rente.
Anmerkung: Ohne meinen Mann hätte ich mir trotz Aufstockung die Altersteilzeit und den vorzeitigen Ruhestand nicht leisten können.
Ich war Arbeitnehmer in einem mittelständischem Unternehmen. Als ich 55 wurde und ich damit Anspruch auf Altersteilzeit hatte kam mein Arbeitgeber auf mich zu und hat mir die Altersteilzeitarbeit angeboten. Die Personalabteilung hat mir die Bedingungen dargelegt und, nachdem ich bei der Deutschen Rentenversicherung meinen aktuellen Rentenbescheid eingeholt hatte, mein Altersteilzeitgehalt inkl. Aufstockung sowie die Höhe meiner Altersrente ausgerechnet.
Die Regelung nach dem Altersteilzeitgesetz sieht ja die Hälfte des Gehaltes während der gesamten Altersteilzeit vor. Im Blockmodell bekommt man also während der Altersteilzeitarbeit (der Arbeitsphase, wie das so schön genannt wird) ebenso wie in der Freistellungsphase das halbe Gehalt, das aber vom Arbeitgeber aufgestockt wird. Bei mir betrug die Aufstockung 94 Prozent! Das war sehr gut! Die Aufstockung der Einzahlung in die Rentenversicherung betrug 82 Prozent. Übrigens: die Aufstockung des Altersteilzeitgehaltes bekam ich voll ausgezahlt, die muss man als Arbeitnehmer nämlich selbst versteuern.
Und ich wollte auch vorzeitig in Ruhestand, daher nahm ich die o.3 Prozent Abschläge pro Monat in Kauf – mein Mann und ich hatten uns alles genau ausgerechnet. Also unterschrieb ich die Altersteilzeitvereinbarung.
Was würden Sie als Tipp mitgeben?
Nun ja, es klingt banal, aber man sollte natürlich immer hoffen, dass alles nach Plan läuft, aber unbedingt auch überlegen, was ist, wenn die „üblichen Katastrophen“ eintreten, von denen man eigentlich nichts wissen will:
- Tod des Partners,
- Eigene Krankheit,
- Arbeitslosigkeit des Partners,
- Insolvenz der eigenen Firma, etc.
Mein Mann und ich hatten uns so auf die gemeinsame Altersteilzeit, bzw. den vorgezogenen Ruhestand gefreut – wir hatten so viele Pläne. Sein Tod kam, als ich noch in der Arbeitsphase der Altersteilzeit war. Abgesehen von dem Verlust all unserer Träume, die wir noch zusammen realisieren wollten, dann auch noch eine finanzielle Durststrecke, bis zum Eintreten der Altersrente! Ich war plötzlich Steuerklasse 1, und das mit dem verminderten Altersteilzeitgehalt. Noch dazu fiel das Einkommen meines Mannes weg, und die Witwenrente wird gegen das eigene Einkommen aufgerechnet.
Damit hatten wir nie gerechnet und der glücklichen Altersteilzeit standen plötzlich echte Existenzängste gegenüber. So wurde zum Beispiel auch meine Firmenrente gekürzt, weil ich ja Witwenrente bekam.
Aber ich muss sagen, dass ich den Schritt zur Altersteilzeit nie bereut habe. Ich geniesse mein neues Leben, und habe ein ganz neues Lebensgefühl, trotz der finanziellen Einbußen (ca. 380 Euro hätte ich bis 65 gearbeitet). Das Leben kann so schnell und plötzlich vorbei sein – ich bin sehr froh, die Entscheidung damals getroffen zu haben. Wobei ich manchmal glaube, dass Frauen auch flexibler sind, was die Lebensplanung angeht. Sie sind im Grunde, zumindest in meiner Generation, oft besser in der Lage, sich nach der Arbeit und nach z.B. dem Tod des Partners wieder zu organisieren, neue Hobbies, Freundschaften und Aufgaben zu finden. Ich mache z.B. viel Sport, und habe jetzt mit Tai Chi angefangen.
Würden Sie die Altersteilzeit trotz Ihren bisherigen doch zum Teil schwierigen Erfahrungen empfehlen?
Ja, absolut, nachdem man sowohl das Finanzielle geklärt hat, als auch mögliche „Störfälle“ überlegt und durchgesprochen hat. Motto: ‚Aufgeklärt in die Altersteilzeit! Und dann: die Zeit, die man plötzlich gewonnen hat, geniessen und ausnutzen!
Wenn alles nach Plan läuft, ist die Altersteilzeit ein Bonbon, ein Geschenk, das ich immer wieder annehmen würde.
Lesen Sie auch folgende Informationen:
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- Das Altersteilzeitgesetz: Regelung der ATZ
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- Berechnen Sie Ihr Altersteilzeitgehalt mit dem Altersteilzeitrechner
- Vorgehensweise bis zum Antrag